Bürgerstiftung Bad Urach Lassen Sie sich anstiften - Mitmachen! Gütesiegel
Bad Urach Schloss
Häufige Fragen Bürgerstiftung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem - schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geldspende und einer Zustifung?

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie unser Stiftungskapital. Je höher das Stiftungskapital, desto höher die Erträge (Zinsen, etc.). Im Unterschied zur Geldspende werden bei einer Zustiftung lt. Satzung nur die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks und nicht das Kapital selbst eingesetzt. Dies stellt somit eine langfristige Förderung der Projekte sicher. Eine Zustiftung ist deswegen das primäre Ziel, welches von einer Stiftung angestrebt wird.
Eine Geldspende kann in Form einer einmaligen Spende oder einer Förderspende erfolgen und wird voll für den vorgesehenen Zweck eingesetzt/verbraucht.

Was ist eine Förderspende? Welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

Bei der Förderspende handelt es sich um eine monatliche Spende. Sie lassen uns über eine Einzugsermächtigung oder einen Dauerauftrag monatlich immer denselben Betrag zukommen und erleichtern uns somit die Planungssicherheit bei der Entscheidung über die zu unterstützenden Projekte. Den Betrag der Förderspende können Sie selbst bestimmen und eine Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Eine Laufzeit oder Kündigungsfrist gibt es natürlich nicht.

Wer hat Zugriff auf den Geldbetrag beim Zustiften?

Der Betrag Ihrer Zustiftung fließt in unser Stiftungskapital ein. Auf dieses Stiftungskapital hat niemand Zugriff - es darf nicht angerührt werden. Die Stiftung verfügt nur über die Erträge (Zinsen, Kapitalerträge...) aus dem angelegten Vermögen. Für den Fall einer Auflösung der Stiftung geht das Kapital an die Stadt Bad Urach und darf ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet werden.

Kann ich bestimmen was mit meiner Geldspende bzw. Förderspende passiert?

Sofern wir Projekte zur Förderung ausgeschrieben haben, können Sie uns gerne mitteilen, welches dieser Projekte Sie mit Ihrer Spende unterstützen wollen. Wir werden uns dann selbstverständlich an Ihre Anweisungen halten und Ihre Spende in Ihrem Sinne verwenden.

Welche Voraussetzungen muss mein Projekt erfüllen, um gefördert zu werden?

Im Abschnitt Projekte - Projektförderung/Antragstellung" finden Sie eine ausführliche Auflistung unserer Förderkriterien. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns einfach.

Sind das nicht Aufgaben der Gemeinde?

Die Förderung des Gemeinwohls ist sicherlich auch eine Aufgabe der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Allerdings muss die Gemeinde die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf viele Bereiche verteilen. Die Bürgerstiftung versucht daher, in den Bereichen Bildung, Kunst, Völkerverständigung und Ehrenamt durch die Förderung entsprechender Projekte einen Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau des bürgerlichen Miteinanders zu leisten.

Wie kann ich durch Zuwendungen an die Stiftung Steuern sparen?

Egal, ob Sie sich für eine Zustifung, eine Geld-, Zeit- oder Förderspende entscheiden: Sie erhalten auf jeden Fall eine Spendenbescheinigung, die Sie steuermindernd geltend machen können.

Wer kann spenden?

Privatpersonen und Firmen. Sprechen Sie uns gerne für Firmen-Kooperationen an.

Wohin kann ich Spenden? (Spendenkonto)

Wir freuen uns über den Eingang Ihrer Geldspende oder Zustiftung auf eines unserer folgenden Konten:

Kreissparkasse Bad Urach
Konto 100 024 735
BLZ 640 500 00

Volksbank Metzingen-Bad Urach
Konto 206 357 001
BLZ 640 912 00

Wird mein Name veröffentlicht, wenn ich spende?

Im Sinne des Datenschutzgesetzes werden wir Ihren Namen selbstverständlich nicht veröffentlichen. Sollten Sie dies aber wünschen, bitten wir um Ihr Einverständnis - wir werden Sie dann gerne auf unserer Website und ggf. in einem Pressebericht erwähnen.