Welche Voraussetzungen muss mein Projekt erfüllen, um gefördert zu werden?
Unterstützt und gefördert werden können alle Antragsteller, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Antragsteller kann ein gemeinnütziger Verein, Institution, Gruppe oder Einzelperson sein.
- Projekte des Antragstellers müssen gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne der Satzung der Bürgerstiftung Bad Urach verfolgen
- Die Förderung des Projekts ist zeitlich beschränkt
- Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers wird vorausgesetzt
- Die Umsetzung des Projekts muss innerhalb von 10 Monaten nach Förderzusage begonnen werden
- Ihren Förderantrag erwarten wir gerne per E-Mail an info@buergerstiftung-badurach.de
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.