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Was die Bürgerstiftung Bad Urach macht

Welche Voraussetzungen muss mein Projekt erfüllen, um gefördert zu werden?

Unterstützt und gefördert werden können alle Antragsteller, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Antragsteller kann ein gemeinnütziger Verein, Institution, Gruppe oder Einzelperson sein.
  • Projekte des Antragstellers müssen gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne der Satzung der Bürgerstiftung Bad Urach verfolgen
  • Die Förderung des Projekts ist zeitlich beschränkt
  • Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers wird vorausgesetzt
  • Die Umsetzung des Projekts muss innerhalb von 10 Monaten nach Förderzusage begonnen werden
  • Ihren Förderantrag erwarten wir gerne per E-Mail an info@buergerstiftung-badurach.de

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.